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Sternjakob setzt sich vor Gericht durch

  • 26.11.2009
  • Monitor
  • Jörg Müllers

Das Oberlandesgerichts Karlsruhe bestätigte die Argumentation des Herstellers, der einen Lieferstopp gegenüber einer Händlerin ausgesprochen hatte, die die Ranzen über das Internet-Auktionshaus eBay versteigert hatte.

Sternjakob ("Scout", "4You") war daraufhin im Frühjahr von der Fachhändlerin verklagt worden. Nachdem die Vorinstanz die Klage abgewiesen hatte, war die Händlerin in Berufung gegangen, die jetzt allerdings ohne Erfolg blieb.

Denn nach Ansicht des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe würden die von Sternjakob aufgestellten Auswahlkriterien für „zugelassene Vertriebspartner“ und die daraus resultierende Nichtbelieferung der Händlerin nicht gegen kartellrechtlichen Vorschriften verstoßen. Zudem sei der von der Klägerin praktizierte Einzelvertrieb über eBay nicht mit den Auswahlkriterien des Herstellers zu vereinbaren. Seine Entscheidung, die Produkte im Markt als hochpreisige Qualitätsware zu positionieren, sei grundsätzlich zu respektieren. Auch liege kein Verstoß gegen das kartellrechtliche Behinderungs- und Diskriminierungsverbot vor.

Das Landgericht Berlin hatte dagegen in ähnlich gelagerten Fällen genau entgegengesetzt geurteilt.

Kontakt: www.olgkarlsruhe.de, www.sternjakob.de

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