Markenrechte: EU-Gericht bestätigt InterES im Rechtsstreit um „Milan“
- 16.11.2021
- Distribution
- red.
Im Februar 2017 hatte der italienische Fußballverein AC Milan (AC Mailand) gemäß der Unionsmarkenverordnung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union für das Bildzeichen „AC Milan“ beantragt, und zwar unter anderem für Schreibwaren und Büroartikel. Daraufhin hatte die InterES im April 2017 Widerspruch gegen die beantragte Registrierung eingelegt und zur Begründung auf die bereits 1984 angemeldete und 1988 eingetragene deutsche Wortmarke MILAN verwiesen, die sich unter anderem auch auf Waren bezieht, die mit den vom Antrag des AC Mailand erfassten Waren im Wesentlichen identisch sind oder ihnen ähneln. Die deutsche Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass die Registrierung der angemeldeten Marke aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit der älteren Marke eine Gefahr der Verwechslung beim deutschen Publikum hervorrufen könne. Mit Entscheidung vom 14. Februar 2020 hatte das EUIPO dem Widerspruch vollumfänglich statt. Gegen diese Entscheidung erhob der AC Mailand Klage beim Gericht der Europäischen Union. Mit dem nun verkündeten Urteil weist das Gericht die Klage in vollem Umfang ab.
Damit bestätigt das Gericht, dass das Zeichen, welches das Wappen des Fußballvereins AC Mailand darstellt, nicht Gegenstand einer internationalen Registrierung als Marke mit Benennung der Europäischen Union für Schreibwaren und Büroartikel sein kann. Die starke phonetische Ähnlichkeit und die mittlere visuelle Ähnlichkeit dieses Zeichens im Vergleich zur älteren deutschen Wortmarke MILAN rufen nach Einschätzung des Gerichts eine Gefahr der Verwechslung bei den Verbrauchern hervor, so dass nicht beide Zeichen gleichzeitig in der Union Schutz genießen können.