Patentverletzung: Canon und Turbon legen Rechtsstreit bei
- 18.06.2019
- Lieferanten
- red.
Im Rahmen des Rechtsstreits hatte Canon gegen Turbon vor dem Berufungsgericht Düsseldorf die Klage 25 des Europäischen Patents EP 2 087 407 B1 auf eine Prozesspatrone erhoben. Turbon verpflichtete sich, von der Herstellung, dem Angebot, dem Inverkehrbringen sowie dem Import oder Besitz von Lasertonerkartuschen, die auf der Grundlage eines bestimmten Herstellungsverfahrens gefertigt werden, abzusehen. Bei dem Herstellungsverfahren handelt es sich um ein Zahnrad für den Antrieb der Trommeleinheit, die in einigen Canon- vor allem aber HP-Laserdruckern zu Einsatz kommt. Darüber hinaus hat sich Turbon verpflichtet, Canon Schadenersatz für frühere Verstöße zu leisten. Weitere Einzelheiten der Vergleichsvereinbarung wurden nicht bekannt.
Kontakt: www.canon.de, www.turbon.de