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Der IBA Brandschutzleitfaden richtet sich an Planer und Betreiber von Arbeits- und Lernstätten sowie an Sitzmöbelhersteller. (Bild: IBA)
Der IBA Brandschutzleitfaden richtet sich an Planer und Betreiber von Arbeits- und Lernstätten sowie an Sitzmöbelhersteller. (Bild: IBA)

Orientierung für Planer und Betreiber: Brandschutzleitfaden des IBA für Büros

Immer mehr Arbeitsstätten und Bildungseinrichtungen werden als offene Büro- und Lernlandschaften gestaltet. Damit rücken der Brandschutz und die Frage, welche Anforderungen an die eingesetzten Möbel zu stellen sind, in den Fokus der Planer und Betreiber.

Flure und Eingangsbereiche – in denen strengere Anforderungen gelten – sind oftmals nicht mehr monofunktional angelegt, sondern gehen im Rahmen einer offenen Architektur direkt in andere Nutzungsbereiche über. Anders als bei Bauprodukten fehlte für Arbeits- und Lernstätten aber bislang ein geschlossenes Regelwerk. Der Industrieverband Büro und Arbeitswelt (IBA) schließt diese Lücke jetzt mit dem neuen Brandschutzleitfaden „Brandschutztechnische Empfehlungen zur Verwendung von Sitzmöbeln in Büros und Bildungseinrichtungen in Deutschland“. Der gemeinsam mit dem DIN (Deutsches Institut für Normung) herausgegebene Leitfaden bündelt die Richtlinien, Normen und Empfehlungen zum Brandverhalten von Sitzmöbeln, deren Einsatz in Büro- und Bildungseinrichtungen sowie ihrer Prüfung in praxisgerechter Form.

Das Ziel hinsichtlich des Brandschutzes ist generell eindeutig: Die Ausbreitung von Bränden soll verhindert und die Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen möglichst lange erhalten bleiben. Eine Entzündung der Möbel muss dabei nicht grundsätzlich verhindert werden, vielmehr dürfen sie nicht weiter zur Ausbreitung von Bränden beitragen. Welche Anforderungen an das Brandverhalten von Sitzmöbeln gestellt werden, hängt also auch von dem Ort ihrer Aufstellung ab. Der Brandschutzleitfaden legt dabei einen besonderen Fokus auf Flucht- und Rettungswege. Diese Bereiche sind besonders relevant, da in modernen Büros und Bildungseinrichtungen häufig auf eine offene Kombination von verschiedenen Arbeits- sowie Eingangsbereichen und Fluren gesetzt wird. Im Brandfall können sich die Flammen also schneller in andere, nicht mehr klar abgetrennte Nutzungsbereiche ausbreiten. Es gilt somit nicht nur, dass ausreichend breite Fluchtwege erhalten bleiben müssen, sondern auch dass die hier aufgestellten Möbel im Brandfall nicht zur Ausbreitung der Flammen beitragen und damit Flucht oder Rettung von Personen nicht behindert werden.

Sofern die vorgeschriebene Breite von Flucht- und Rettungswegen eingehalten wird, sollten dort also nur nicht brennbare oder schwer entflammbare Sitzmöbel aufgestellt werden. Details und die ausschlaggebenden DIN-Normen können dem neuen Brandschutzleitfaden entnommen werden. Zudem wird anhand von anschaulichen Beispielen gezeigt, wo im Bereich von Fluchtwegen Sitzmöbel aufgestellt werden dürfen und welche Bereiche dafür ungeeignet sind. Für räumlich getrennte Aufenthaltsräume, wie beispielsweise Büro- und Besprechungsräume, Klassenzimmer oder Workshopräume gelten solche Einschränkungen wiederum nicht. Darüber hinaus widmet sich der Leitfaden der Klassifizierung des Brandverhaltens, der entsprechenden Prüfung und der Kennzeichnung von Sitzmöbeln und gibt einen Überblick der relevanten Verfahren und Normen.

Als konkrete Arbeitshilfe liefert der neue Brandschutzleitfaden zudem einige mustergültige Anordnungen von Büroflächen verschiedener Aufteilungen und Größenordnungen und beschreibt die jeweils geltenden Anforderungen. Zudem finden Planer hier eine Übersicht der vorgeschriebenen Flucht- und Rettungswegbreiten in Bürogebäuden gemäß der Technischen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung.

Der Brandschutzleitfaden des IBA wird gemeinsam mit dem DIN Deutsches Institut für Normung beim Beuth Verlag herausgegeben.

Kontakt: iba.online beuth.de 

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