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Recht: Ebay muss reagieren

Der Online-Händler muss gefälschte Markenartikel aus seinem Internet-Marktplatz entfernen, sobald der rechtmäßige Inhaber auf das Verkaufsangebot hingewiesen hat.

Nach einem Ende der vergangenen Woche veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe kann Ebay nur bei berechtigten Zweifeln weitere Beweise vom Marken-Inhaber verlangen, dass dessen Rechte tatsächlich verletzt sind. Ein Recht, Name und Anschrift der Plagiat-Verkäufer zu erfahren, bestehe aber "nicht ohne Weiteres". Dieser Anspruch setze laut BGH voraus, dass eine Wiederholungsgefahr durch Ebay bestehe. Im konkreten Fall ging es um Fälschungen des Marken-Parfüms "Davidoff", die bei Ebay angeboten wurden.

Kontakt: www.ebay.de

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