Recht: Ebay muss reagieren
- 04.10.2011
- Monitor
- Werner Stark
Nach einem Ende der vergangenen Woche veröffentlichten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe kann Ebay nur bei berechtigten Zweifeln weitere Beweise vom Marken-Inhaber verlangen, dass dessen Rechte tatsächlich verletzt sind. Ein Recht, Name und Anschrift der Plagiat-Verkäufer zu erfahren, bestehe aber "nicht ohne Weiteres". Dieser Anspruch setze laut BGH voraus, dass eine Wiederholungsgefahr durch Ebay bestehe. Im konkreten Fall ging es um Fälschungen des Marken-Parfüms "Davidoff", die bei Ebay angeboten wurden.
Kontakt: www.ebay.de