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Rücknahmepflicht für Elektrogeräte weiter strittig

  • 08.12.2011
  • Monitor
  • Stefan Syndikus

Ob der Einzelhandel künftig zur Rücknahme sehr kleiner Elektrogeräte verpflichtet wird, ist noch immer Gegenstand der Diskussion. Ende Dezember könnte hier eine Entscheidung fallen.

Die Rücknahmepflicht des Handels für so genannte sehr kleine Geräte (beispielsweise Taschenrechner) ist im Elektrogesetz geregelt. Dieses geht auf die Elektro-Altgeräte-Richtlinie der EU zurück. Diese Richtline soll novelliert werden. Damit könnte auch eine Sonderregelung in Deutschland kippen, nach der kleine Läden von der Rücknahmepflicht solcher Elektrogeräte ausgenommen sind. Das EU-Parlament möchte künftig diese Ausnahmeklausel streichen und die Rücknahmepflicht im Laden durchsetzen. Jetzt ist zumindest eine Ausnahmeregelung für Ladengeschäfte unter 400 qm in der Diskussion. Auch hierbei wird wieder um die Rücknahme im Laden oder in der Nähe des Ladens gestritten. Der HDE bringt sich vehement in die Lobbyarbeit ein, das funktionierende deutsche Sammelsystem soll erhalten bleiben oder durch die Wertstofftonne ergänzt werden. Wenn nach der Sitzung am 20. Dezember weiterhin Uneinigkeit herrscht, wird ein Vermittlungsausschuss das Thema weiter bearbeiten. Die Umsetzung des Ergebnisses in deutsches Recht ist frühestens Ende 2013 zu erwarten. Am 29. November hatte die dritte und eigentlich letzte Runde der Verhandlungen zwischen Europaparlament (EP), Ministerrat und EU-Kommission zur Elektro-Altgeräte-Richtlinie (WEEE) stattgefunden. Da der Kompromissvorschlag der polnischen Präsidentschaft wurde vom Europaparlament nicht akzeptiert wurde, ist nun eine weitere Verhandlungsrunde für den 20. Dezember angesetzt, um das Verfahren doch noch in zweiter Lesung abschließen zu können.

Kontakt: www.buerowirtschaft.info

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