BusinessPartner PBS
Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe Foto: Nikolay Kazakov
Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe Foto: Nikolay Kazakov

Urteilsbegründung im Dongle-Gear-Verfahren: BGH sieht in Recycling von Canon-Trommeleinheit keine Patentverletzung

Im Oktober hat der Bundesgerichtshof die 2014 von Canon eingereichte Patentrechtsklage gegen die deutschen Tonerproduzenten wta Carsten Weser und KMP Printtechnik abgewiesen. Nun haben die Karlsruher Richter die Urteilsbegründung vorgelegt.

Bei dem Verfahren ging es um eine mögliche Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents 2 087 407. Konkret handelt es sich dabei um ein Zahnrad für den Antrieb der Trommeleinheit, die in einigen Canon vor allem aber HP-Laserdruckern zu Einsatz kommt. Der Hersteller hatte argumentiert, dass die Einheit aus Bildtrommel und Kupplungseinheit als separate Trommeleinheit innerhalt einer All-In-One-Kartusche schützenswert sei. Der Austausch von Bildtrommel und Kupplungselement – wie bei der Wiederaufbereitung üblich – sei eine nicht erlaubte Neuherstellung der Trommeleinheit, die das Patent von Canon verletze. In den ersten beiden Verfahren hatte das Land- sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf noch im Sinne Canons entschieden.

Der BGH hat den Entscheidungen der Vorinstanzen nun klar widersprochen. Nach Auffassung der Karlsruher Richter handelt es sich bei der Wiederaufbereitung der Trommeleinheit nicht um eine Neuherstellung, der Austausch von Bildtrommel und Kupplungselement sei deshalb zulässig. Mit seiner Entscheidung hat der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf nun aufgehoben. Die Entscheidung des BGH ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Interessant ist zudem, dass die Karlsruher Richter in ihrer Urteilsbegründung auch auf die freiwillige Selbstverpflichtung der OEMs von 2011 eingehen, in der die Hersteller gegenüber der EU-Kommission sowohl eine grundsätzliche Recyclingfähigkeit als auch die Möglichkeit zur Nutzung von Nicht-Original-Kartuschen betonen.

Hier finden Sie die komplette Urteilsbegründung des BGH.

Kontakt: www.bundesgerichtshof.de, www.canon.de, www.wta-suhl.de, www.kmp.com

Verwandte Themen
Mit dem Office-Areal bot die Messe Frankfurt auf der diesjährigen Ambiente in Frankfurt noch eine Plattform für die Anbieter von gewerblichen Bürobedarf. Künftig soll das Thema vor allem auf der Paperworld Middle East in Dubai konzentriert werden.
Messe Frankfurt konzentriert gewerblichen Bürobedarf in Dubai weiter
Zum diesjährigen Girls´ & Boys´ Day startet das Microsoft Philanthropies Programm TEALS in Deutschland (Bild:Microsoft)
Microsoft engagiert sich für die Förderung digitaler Kompetenzen weiter
Nachhaltig, kostensparend, flexibel und komplett digital: Neuer IT-Mietservice für Geschäftskunden auf der Conrad Sourcing Platform (Bild: Conrad @bongkarn @stock.adobe.com)
Mehr Nachhaltigkeit mit Miet-IT weiter
„Daten und Fakten 2023“: BeschA verzeichnet historisch höchstes Auftragsvolumen. (Grafik: Screenshot aus Broschüre „Daten und Fakten“.)
Auftragsvolumen des Beschaffungsamtes des BMI hat sich 2023 verdoppelt weiter
Die Gewinner des delina-Awards 2023 bei der Preisverleihung auf der Learntec in Karlsruhe. (Bild: Messe Karlsruhe / Juergen Roesner)
Die Nominierten für den delina-Award stehen fest weiter
Der Bericht der Circular Electronics Initiative bietet eine Analyse der Entwicklungen, die den Bereich der zirkulären Elektronik bis 2035 voraussichtlich prägen werden. Zudem werden dort acht Trends identifiziert, die man im Auge behalten sollte. (Bild: S
Die Zukunft der Kreislaufwirtschaft im Bereich der Elektronik bis 2035 weiter