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Energiekennzeichnung für Elektrogeräte bleibt

Am 17. November haben Vertreter des Ministerrats und des Europäischen Parlaments im Rahmen des so genannten Trilogs politische Einigungen zur Energiekennzeichnungsrichtlinie erreicht.

Nach monatelangen Diskussionen über die Neugestaltung des Energiekennzeichens für Elektrogeräte soll nun weitgehend alles beim Alten bleiben. Somit wird auch weiterhin eine geschlossene Buchstabenskala die energieeffizientesten Produkte mit A und die uneffizientesten mit G ausweisen. Für besonders effiziente Geräte soll es auch weiterhin die Möglichkeit zur Schaffung der Kategorien A+ und A++ geben, hinzu kommen soll nun offenbar sogar ein A+++. Dabei soll jedoch die Spreizung der Skala auf sieben Werte beschränkt werden. Für verschiedene Produktkategorien können somit künftig verschiedene Skalen gelten, und zwar: entweder, A bis G, A + bis F, A ++ bis E oder A +++ bis D.

Eigentlich sollte das Label erneuert werden, weil das geschlossene Labelsystem Opfer der schnellen technischen Entwicklung wurde: Bei manchen Gerätekategorien häufen sich praktisch alle Produkte in den obersten Kategorien, so dass die Aussagekraft des Labels infrage gestellt ist. Da laufende Anpassungen der Skala an den technischen Fortschritt wiederum mit erheblichem wirtschaftsseitigen Aufwand (z. B. Umlabeln) und ggf. Verbraucherverwirrung einhergehen, unterstützte der HDE den Ansatz, ein nach oben offenes Labelsystem einzuführen.

Das Umlabeln von Produkten bei Verschiebungen der Kategoriewerte ist noch nicht abschließend entschieden. Dabei kann für den Handel erheblicher Aufwand entstehen. Insgesamt ist die Entscheidung nicht optimal, weil die Klarheit für den Verbraucher dabei auf der Strecke geblieben ist.

Kontakt: www.bbw-online.de

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