Druckerzubehör: BGH kippt Canon Patentklage gegen wta und KMP
- 25.10.2017
- Monitor
- red.
Bei dem Verfahren ging es um eine mögliche Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents 2 087 407. Konkret handelt es sich dabei um ein Zahnrad für den Antrieb der Trommeleinheit, die in einigen Canon vor allem aber HP-Laserdruckern zu Einsatz kommt.
In den ersten beiden Verfahren hatte das Land- sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf noch im Sinne Canons entschieden. Mit seiner Entscheidung hat der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf nun aufgehoben. Die Entscheidung des BGH ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Kontakt: www.canon.de, www.wta-suhl.de, www.kmp.com
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