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HWB-Geschäftsführer Christian Haeser sieht mit der neuen EU-Zahlungsverzugsverordnung neben einer weiteren Bürokratisierung sowie deutlichen Mehrkosten auch die Produktvielfalt im Non-Food-Handel gefährdet. (Bild: HWB)
HWB-Geschäftsführer Christian Haeser sieht mit der neuen EU-Zahlungsverzugsverordnung neben einer weiteren Bürokratisierung sowie deutlichen Mehrkosten auch die Produktvielfalt im Non-Food-Handel gefährdet. (Bild: HWB)

Bürokratisierung: EU-Zahlungsverzugsverordnung laut HWB nicht praktikabel

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf einer neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr vorgelegt. Das Maßnahmenpaket sieht eine Begrenzung der Zahlungsfristen bei B2B-/G2B-Geschäften auf 30 Tage vor. Der Handelsverband Wohnen und Büro (HWB) lehnt die Verordnung in ihrer aktuellen Fassung ab, da sie zu unnötigen Mehrkosten führe und die Produktvielfalt des Handels gefährde.

Künftig müssten Unternehmen laut Entwurf der EU-Verordnung die Lieferantenrechnung innerhalb von 30 Tagen zahlen, abweichende Fristverordnungen über dieses Zahlungsziel hinaus würden unzulässig. Findet ein Zahlungsverzug statt, so hat der Schuldner dem Gläubiger automatisch eine pauschale Entschädigung für die Betreibungskosten sowie Verzugszinsen zu zahlen. Hinzu kommt, dass die EU-Staaten Stellen benennen sollen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind, Untersuchungen der Zahlungsvorgänge durchführen und gegebenenfalls Verwaltungssanktionen verhängen sollen.

Der HWB sieht hier die Gefahr einer weiteren ausufernden Bürokratisierung. Des Weiteren empfindet der HWB das Verzugszinsenmodell als völlig überzogen und befürchtet überhöhte Zinssätze, aktuell sieht der Entwurf acht Prozent über den Basiszinssatz für die betroffenen Unternehmen vor. Mit dieser Regelung würde die Kommission die Gefahr unnötiger Insolvenzen immens erhöhen. Darüber hinaus würde die Verordnung die individuelle partnerschaftliche Beziehung zwischen Zulieferer und Händler konterkarieren. Dies hätte einen negativen Einfluss auf den Absatz, die Produktvielfalt, die unternehmerische Vertragsfreiheit und würde auch die Existenzgründung deutlich erschweren.

„Wir fordern die nationalen und europäischen Entscheidungsträger auf, diese dogmatische Zahlungsverzugsverordnung dringend zu überdenken und zu entkräften. Die Verordnung würde stark in die bestehenden Strukturen unserer Mitgliedsunternehmen eingreifen und völlig gängige und von allen Marktteilnehmern akzeptierte Geschäftsnormen verbieten. Somit würden über Jahrzehnte gewachsene Geschäftspraktiken zunichte gemacht und die ohnehin schon angespannte Lage des Handels empfindlich verstärkt. Durch die mit der Verordnung einhergehende ansteigende Insolvenzgefahr werden Neugründungen und innovative Geschäftsmodelle quasi unmöglich gemacht. Dies kann nicht im Interesse der Politik sein“, erläutert Michael Ruhnau, Vorstandsvorsitzender des Handelsverbands Wohnen und Büro.

HWB-Vorstandsmitglied Markus Meyer ergänzt: „Ein restriktives Zahlungsziel von 30 Tagen wird die Zahl der Existenzgründungen markant reduzieren. Es ist bei Existenzgründung nicht unüblich, dass dem Existenzgründer Ausstellungsware für einen mehrmonatigen Zeitraum valutiert wird, damit dieser die Chance erhält, die Ware über die erwirtschafteten Erträge zu finanzieren. Gerade in der jetzigen wirtschaftlich angespannten Lage sollte den Existenzgründern nicht noch weitere Steine in den Weg gelegt werden.“

Und Christian Haeser, HWB-Geschäftsführer, ergänzt: „Hinzu kommt, dass die Produktvielfalt im Non-Food Handel durch diese Verordnung gefährdet wird. Durch die bisherige partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Lieferanten und Händler respektive der Möglichkeit, die Zahlung flexibel zu gestalten, kaufen Händler ergänzende Ware in höheren Stückzahlen, die erfahrungsgemäß langsamer oder aber auch nur saisonal abverkauft werden kann. Durch die 30-Tage-Frist werden die Händler sehr wahrscheinlich auf solche Artikel verzichten. Dies hätte sowohl negative Auswirkungen für den Händler, den Lieferanten und am Ende des Tages auch den Kunden.“

Kontakt: www.hwb.online 

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