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Agrarwende: Einheitliches Ökosiegel

  • 13.12.1901
  • News
  • Redaktion

Einerseits soll der Verbraucher ökologisch erzeugte Produkte auf einen Blick erkennen können, andererseits soll ein einheitliches Siegel den ökologisch erzeugten Produkten den Weg in die Supermärkte ebnen. Das Ökosiegel wird auf den Regeln basieren, die in der Europäischen Union durch die Ökoverordnung vorgegeben sind. Die bereits in Deutschland geltenden strengeren Regelungen – zum Beispiel die der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau – hätten nach Ansicht der Teilnehmer im Wettbewerb nachteilig gewirkt.

Die EU-Ökoverordnung knüpft an den Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM) an, in der etwa 500 Verbände aus 70 Nationen organisiert sind. Kernpunkte sind:

  • generelles Verbot der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen und auf deren Grundlage hergestellter Erzeugnisse,
  • flächengebundene Tierhaltung,
  • Umstellungsvorschriften für Betriebe und Tiere aus nicht ökologischer Herkunft,
  • grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung, das nach Ablauf von Übergangsfristen mit Ausnahme von Kleinbetrieben für alle Tierhaltungen gilt,
  • Fütterung mit ökologisch erzeugten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika oder Leistungsförderern,
  • Erhaltung der Tiergesundheit vor allem durch Förderung der natürlichen Widerstandskraft,
  • höchstmögliche Verbrauchersicherheit durch regelmäßige Kontrollen und Herkunftsnachweis für ökologisch erzeugtes Fleisch.

 „Das verabredete Zeichen ist ein starker Neuanfang," sagte Bundesverbraucherministerin Renate Künast bei der Vorstellung der Kriterien. „Entscheidend ist, dass möglichst viele mitmachen können. Das Ökosiegel schafft Einheitlichkeit und Klarheit. Mehr braucht man nicht, um zu wissen, ob Bio drin ist. Es ist ein enormer Anreiz für Landwirte, die umstellen wollen, und ein herausragendes Angebot für Verbraucher, die Ökoprodukte schnell finden wollen. Unser Ziel ist: 20 Prozent Ökoproduktion in 10 Jahren."

Gleichzeitig kündigte Künast aber an, sich für eine Verschärfung der EU-Ökoverordnung sowie für eine Ausweitung der Verordnung auf den Weinbau und die Fischerei einzusetzen.

Jetzt wird noch eine grafische Umsetzung für das Ökosiegel erarbeitet und öffentlich gemacht. Dann kann das Siegel, vermutlich noch Ende diesen Jahres, verwendet werden – zunächst auf freiwilliger Basis, eine gesetzliche Absicherung wird auf den Weg gebracht. Die von den Bundesländern zugelassenen Kontrollstellen sollen die Einhaltung der Kriterien sicherstellen.