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Das Amtsgericht Gifhorn hat über Adveo Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet.
Das Amtsgericht Gifhorn hat über Adveo Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet.

Amtsgericht: Insolvenzverfahren über Adveo Deutschland eröffnet

Das Amtsgericht Gifhorn hat am 30. Januar offiziell das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen von Adveo Deutschland eröffnet.

Zur Sachverwalterin wurde die Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf aus Hannover bestellt. Das Gericht hat die Eigenverwaltung bestätigt, Adveo ist damit berechtigt unter der Aufsicht der Sachverwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. Insolvenzforderungen müssen nun bei der Sachwalterin eingereicht werden. Das Gericht hat für den 29. April eine Gläubigerversammlung festgelegt, auf dieser sollen unter anderem die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Kontakt: www.adveo.de  www.eckert.law 

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