Rechtsstreit: Avery Zweckform gewinnt Patentverfahren gegen Newell Brands
- 07.06.2018
- Lieferanten
- red.
Bereits seit Oktober 2015 bietet Avery Zweckform Rollenetiketten für den Gebrauch in Dymo-Druckern an. Dymo ist eine Marke von Sanford, der Office Products Sparte von Newell Brands. Um die Vermarktung zu verhindern, hatte Dymo Ende 2015 eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf beantragt. Behauptet wurde, dass die Avery Zweckform-Rollenetiketten für Dymo-Drucker die Dymo-Patente EP 1 718 472 und EP 0 934 168 verletzen würden. Das Landgericht äußerte Zweifel an der Rechtsbeständigkeit beider Patente in der Verhandlung im Februar 2016, woraufhin die Anwälte Sanfords den Antrag zurücknahmen.
Um Rechtssicherheit für seine Kunden zu schaffen, hatte Avery Zweckform bereits vor Markteinführung der kompatiblen Rollenetiketten die rechtliche Lage prüfen lassen und beide Patente dem Bundespatentgericht zur Überprüfung vorgelegt: Nach mehr als drei Jahren wurden in der Verhandlung am 12. April 2018 beide Sanford-Patente (EP 1 718 472 und EP 0 934 168) vom Bundespatentgericht für nicht rechts-beständig erklärt. Damit bestätigte das Bundespatentgericht die Einschätzung des Landgerichts Düsseldorf. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Kontakt: www.avery-zweckform.com