Öffentliche Vergabe: Leitfaden des UBA zu neuen Regelungen
- 11.04.2019
- Monitor
- red.
Dabei liegt der Fokus auf den Vorschriften zur umweltfreundlichen Beschaffung. Besonders hervorzuheben ist die Neuregelung zur Verwendung von Gütezeichen: So ist es öffentlichen Beschaffungsstellen nun gestattet, Gütezeichen – wozu auch Umweltzeichen zählen – direkt einzufordern und auf deren detaillierte technische Anforderungen zu verweisen. Diese müssen den vergaberechtlichen Mindestanforderungen entsprechen und die Leistung eindeutig und transparent beschreiben. Öffentliche Auftraggeber dürfen zudem zum Nachweis, dass die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung (etwa die technischen Spezifikationen, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen) eingehalten sind, verlangen, dass die Produkte mit einem bestimmten Gütezeichen versehen sind. Das Umweltzeichen Blauer Engel und seine Vergabekriterien erfüllen demnach grundsätzlich die vergaberechtlichen Maßgaben. Die öffentlichen Auftraggeber müssten jedoch ausdrücklich auch den Nachweis durch gleichwertige Gütezeichen zulassen.
Erstmals hatte das Umweltbundesamt im Jahr 2008 in einem Rechtsgutachten die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht untersuchen lassen. Mit der jüngsten Aktualisierung wurden nun die neuen Vorgaben aus Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, Vergaberechtsmodernisierungsverordnung sowie die Unterschwellenvergabeordnung berücksichtigt.
Der aktualisierte Leitfaden steht als PDF kostenfrei zum Download bereit (externer Link).
Kontakt: www.uba.de