BusinessPartner PBS
Das neueste „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ erklärt, wie öffentliche Auftraggeber Umweltaspekte in ihren Vergabeverfahren berücksichtigen müssen. (Bild: UBA)
Das neueste „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ erklärt, wie öffentliche Auftraggeber Umweltaspekte in ihren Vergabeverfahren berücksichtigen müssen. (Bild: UBA)

Öffentliche Vergabe: Leitfaden des UBA zu neuen Regelungen

Das Umweltbundesamt hat im aktualisierten „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ die vergaberechtlichen Regelungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Umweltaspekten präzisiert.

Dabei liegt der Fokus auf den Vorschriften zur umweltfreundlichen Beschaffung. Besonders hervorzuheben ist die Neuregelung zur Verwendung von Gütezeichen: So ist es öffentlichen Beschaffungsstellen nun gestattet, Gütezeichen – wozu auch Umweltzeichen zählen – direkt einzufordern und auf deren detaillierte technische Anforderungen zu verweisen. Diese müssen den vergaberechtlichen Mindestanforderungen entsprechen und die Leistung eindeutig und transparent beschreiben. Öffentliche Auftraggeber dürfen zudem zum Nachweis, dass die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung (etwa die technischen Spezifikationen, Zuschlagskriterien und Ausführungsbedingungen) eingehalten sind, verlangen, dass die Produkte mit einem bestimmten Gütezeichen versehen sind. Das Umweltzeichen Blauer Engel und seine Vergabekriterien erfüllen demnach grundsätzlich die vergaberechtlichen Maßgaben. Die öffentlichen Auftraggeber müssten jedoch ausdrücklich auch den Nachweis durch gleichwertige Gütezeichen zulassen.

Erstmals hatte das Umweltbundesamt im Jahr 2008 in einem Rechtsgutachten die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht untersuchen lassen. Mit der jüngsten Aktualisierung wurden nun die neuen Vorgaben aus Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, Vergaberechtsmodernisierungsverordnung sowie die Unterschwellenvergabeordnung berücksichtigt.

Der aktualisierte Leitfaden steht als PDF kostenfrei zum Download bereit (externer Link).

Kontakt: www.uba.de 

Verwandte Themen
Tanja Ossen-Werner, Group Director Human Resources, gemeinsam mit Dietmar Nick, CEO von Kyocera Document Solutions Deutschland bei der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt.
Kyocera unterzeichnet Charta der Vielfalt weiter
Das KMP-Team freut sich über den Hattrick: (v.l.)Jonas Sieg, Jan-Michael Sieg, Pawel Czuprynski, Christian Malaurie (Bild: KMP)
KMP zum dritten Mal in Folge „Remanufacturer of the Year" weiter
Leuchttürme gesucht: Mit dem Produktpreis als zweiter Hauptkategorie zeichnet der 17. Deutsche Nachhaltigkeitspreis die besten Produkte für eine nachhaltige Zukunft aus. (Bild: Frank Fendler)
Deutscher Nachhaltigkeitspreis sucht „Leuchtturm-Produkte“ weiter
Als Maßnahmen in Sachen Vielfalt und Inklusion wünschen sich 57,9 Prozent Schaffung von Chancengleichheit und faire Aufstiegsmöglichkeiten für alle. (Bild: IU Internationale Hochschule)
Das erwarten Fachkräfte von zukünftigen Arbeitgebenden weiter
Christian Haeser, Geschäftsführer des HWB, zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung: „Es ist wichtig jetzt ein politisches Signal zu geben, damit den betroffenen Unternehmen Planungs- und Rechtssicherheit zukommt“.
HWB fordert Verschiebung der Entwaldungsverordnung weiter
In seiner neuen Position als Marketingleiter entwickelt, koordiniert und realisiert Thorsten Kapp die Marketingaktionen von Epson für die Region DACH. (Bild: Epson)
Thorsten Kapp ist neuer Marketingleiter bei Epson Deutschland weiter