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Hauptziel des Entwurfs des EU-Parlaments ist es, den Verbrauchern zu helfen, umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen, und die Unternehmen zu ermutigen, haltbarere und nachhaltigere Produkte anzubieten. (Bild: European Union 2023 - Philippe Buissin)
Hauptziel des Entwurfs des EU-Parlaments ist es, den Verbrauchern zu helfen, umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen, und die Unternehmen zu ermutigen, haltbarere und nachhaltigere Produkte anzubieten. (Bild: European Union 2023 - Philippe Buissin)

Kein Greenwashing: EU-Parlament unterstützt neue Regeln für nachhaltige, langlebige Produkte

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben den Entwurf einer Richtlinie zur Verbesserung der Kennzeichnung und Haltbarkeit von Produkten und zur Unterbindung irreführender Angaben auf den Weg gebracht. Der Vorschlag, der mit 544 zu 18 Stimmen bei 17 Enthaltungen gebilligt wurde, soll zur Stärkung der Rolle der Verbraucher beim ökologischen Wandel beitragen.

Hauptziel sei es, den Verbrauchern zu helfen, umweltfreundliche Entscheidungen zu treffen, und die Unternehmen zu ermutigen, haltbarere und nachhaltigere Produkte anzubieten. Das vom Parlament gebilligte Verhandlungsmandat sieht vor, die Verwendung allgemeiner umweltbezogener Angaben wie „umweltfreundlich", „natürlich", „biologisch abbaubar", „klimaneutral" oder „ökologisch" zu verbieten, wenn diese nicht mit detaillierten Belegen versehen sind.

Außerdem sollen Umweltaussagen verboten werden, die ausschließlich auf Kohlenstoffausgleichsregelungen beruhen. Andere irreführende Praktiken, wie beispielsweise Behauptungen über das gesamte Produkt, die nur für einen Teil des Produkts zutreffen, oder die Behauptung, dass ein Produkt eine bestimmte Zeit lang hält oder mit einer bestimmten Intensität genutzt werden kann, obwohl dies nicht der Fall ist, werden ebenfalls untersagt werden. Um die Produktinformation zu vereinfachen, wollen die Abgeordneten nur noch Nachhaltigkeitskennzeichnungen zulassen, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Behörden eingeführt wurden.

Kampf gegen frühzeitige Veralterung
Um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, will das Parlament zudem die Einführung von Konstruktionsmerkmalen verbieten, die die Lebensdauer eines Produkts einschränken oder dazu führen, dass Waren vorzeitig kaputt gehen. Darüber hinaus sollte es den Herstellern nicht gestattet sein, die Funktionalität eines Produkts einzuschränken, wenn es mit Verbrauchsmaterialien, Ersatzteilen oder Zubehör anderer Unternehmen verwendet wird. Explizit nennen die EU-Parlamentarier Ladegeräte oder aber Tintenpatronen als Beispiel.

Um den Menschen zu helfen, sich für langlebigere und reparierbare Waren zu entscheiden, müssten die Käufer vor dem Kauf über etwaige Reparaturbeschränkungen informiert werden. Darüber hinaus schlagen die Abgeordneten ein neues Garantie-Etikett vor, das nicht nur die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie, sondern auch die Dauer möglicher Garantieverlängerungen angibt, die von den Herstellern angeboten werden. Dies würde dazu beitragen, Qualitätsprodukte hervorzuheben und die Unternehmen zu motivieren, mehr auf Langlebigkeit zu achten.

„Die Industrie wird nicht länger davon profitieren, Konsumgüter herzustellen, die genau dann kaputt gehen, wenn die Garantiezeit abgelaufen ist“, betont die EU-Abgeordnete Biljana Borzan nach der Abstimmung. „Die Verbraucher müssen klar und deutlich über die Möglichkeiten und Kosten von Reparaturen informiert werden. Produktetiketten werden die Bürger darüber informieren, welche Waren garantiert länger halten, und die Hersteller, deren Waren langlebiger sind, werden davon profitieren. Der Dschungel falscher Umweltangaben wird ein Ende haben, da nur noch zertifizierte und begründete ökologische Angaben zulässig sein werden."

Die vorgeschlagene Richtlinie ist Teil des ersten Pakets zur Kreislaufwirtschaft, zusammen mit der Ökodesign-Verordnung, der Bauprodukteverordnung und einem Initiativbericht über die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien. Sie ebnet den Weg für eine neue Richtlinie über umweltbezogene Angaben, in der die Bedingungen für die Verwendung umweltbezogener Angaben in Zukunft genauer festgelegt werden.

Positiv aufgenommen wird der Entwurf beim Europäischem Verband der Wiederaufbereiter von Tintenpatronen und Tonerkartuschen (Etira). „Der Missbrauch der OEMs ist so eindeutig, dass er im EU-Parlament als Lehrbuchbeispiel für Fehlverhalten verwendet wurde“, erklärt Etira-Präsident Javier Martinez. Durch dieses Vorgehen werde nicht nur die Wahlfreiheit des Kunden missbraucht wird, sondern, was noch schlimmer ist, auch die Möglichkeit der Wiederverwendung und die damit einhergehenden positiven Auswirkung auf den Klimawandel und die Ressourcenknappheit verhindert. Der Entwurf sehe eine „Reihe von Maßnahmen vor, die eine deutliche Auswirkung haben werden, beispielsweise auf irreführenden und vagen Umweltaussagen und die Konzentration auf den ‚Ausgleich von Auswirkungen‘, indem einfach Bäume gepflanzt werden. Gleichzeitig ist sich die EU-Kommission darüber im Klaren, dass wir die Ziele des Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft nur erreichen können, wenn wir die Qualität und die Einhaltung der Grenzkontrollen erhöhen.“

Kontakt: www.europarl.europa.eu, www.etira.org 

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