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KWG light: Handel und Hersteller gleichgestellt

  • 15.06.2010
  • Monitor
  • Jörg Müllers

Heftig diskutiert wurde im vergangenen Jahr die Neuregelung des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG). Durch Musterverträge war damals eine für Händler sinnvolle Lösung gefunden worden.

So konnte verhindert werden, dass Fachhändler als Finanzdienstleister unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) fallen und entsprechenden Verwaltungs- und Kostenaufwand haben. Inzwischen ist die für die Durchsetzung des KWG zuständige BaFIN auch offiziell eingelenkt und stellt Handelsunternehmen den Herstellern gleich. Für die Gleichbehandelung hatten sich Soennecken und Büroring eingesetzt. „Ebenso wie beim direkten Herstellerleasing steht auch beim Leasing durch einen Fachhändler der Absatz des Produktes und nicht die Finanzierung im Vordergrund, weshalb diese Unterscheidung nicht hinnehmbar war“, erläutert Soennecken-Vorstand Rainer Barth. Der Argumentation der Genossenschaft hat die BaFin nun in einem Schreiben vom 31. Mai 2010 zugestimmt. „Wir freuen uns sehr, dass unsere vielfältigen Bemühungen jetzt Erfolg hatten und sehen dies als einen wichtigen Schritt der Zukunftssicherung unserer Fachhändler“, so Barth weiter. Dem Schreiben zufolge fällt weder das direkte Hersteller- als auch das direkte Händlerleasing nicht unter den Tatbestand des Finanzierungsleasings. Gleichzeitig weist die BaFin aber auch darauf hin, dass diese Regelung nicht auf den Vertrieb über eine konzerninterne Leasinggesellschaft übertragbar ist.

Kontakt: www.soennecken.de

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