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AUMA-Info: Messen sind nicht vom Verbot von Großveranstaltungen betroffen. (Bild: AUMA)
AUMA-Info: Messen sind nicht vom Verbot von Großveranstaltungen betroffen. (Bild: AUMA)

AUMA: Messen werden ab September stattfinden

Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Messen sind nicht von der Verlängerung des Großveranstaltungsverbots betroffen.

Gemeint beim Verbot von Großveranstaltungen sind damit z. B. Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen. Für Messen gilt diese Vereinbarung nicht, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft – betont. Das haben Bund und Länder in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Außerdem wurde darin geregelt, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können. In vielen Fällen ist das bereits geschehen. Messen werden damit in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden.

Kontakt: www.auma.de

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