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Neues Urteil im Bereich Online-Handel

Irrtümlich falsche Preisauszeichnungen befreien Online-Shop-Betreiber und Versandhändler nicht zwangsläufig von der Haftung.

In zwei von Rechtsanwalt Clemens Bergfort aus Essen im August dieses Jahres vor dem Amtsgericht Nürnberg-Fürth gegen den Versandhändler Quelle erstrittenen Urteilen (Az.: 310 C 2349/08 und Az.: 360 C 2779/08; Urteile noch nicht rechtskräftig) stolperte der Versender über automatisierte Bestellprozesse, in die er nicht eingreifen konnte und die zu einer verspäteten und damit rechtsunwirksamen Anfechtung bzw. zum Ausschluss des Anfechtungsrechts führten. In beiden Fällen ging es um ein mit 199,99 Euro statt mit 1999,99 Euro ausgezeichneten Flachbildschirm der Marke Philips und in beiden Fällen muss Quelle die Geräte zum niedrigeren Preis ausliefern. Weitere Infos zum Urteil sind von Rechtsanwalt Clemens Bergfort zu erhalten.

Kontakt: info@rechtsanwalt-bergfort.de

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