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Noch großer Handlungsbedarf: Diese Maßnahmen haben Unternehmen nach einem Jahr umgesetzt (Grafik: TÜV SÜD)
Noch großer Handlungsbedarf: Diese Maßnahmen haben Unternehmen nach einem Jahr umgesetzt (Grafik: TÜV SÜD)

Ein Jahr EU-DSGVO: Datenschutz bietet weiterhin große Chancen

Auch ein Jahr nach Ende der Übergangsfrist haben deutsche Unternehmen noch einiges zu tun, um die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung vollständig zu erfüllen – für den Fachhandel bietet das Thema also noch erhebliche Chancen.

Laut einer aktuellen Umfrage von TÜV SÜD sagt rund ein Drittel der Befragten, dass ihr Unternehmen die nach DSGVO erforderlichen Maßnahmen nur teilweise (29 Prozent) oder gar nicht (6 Prozent) umgesetzt hat. Nur etwas mehr als die Hälfte der befragten Entscheider gaben an, dass ihr Unternehmen bisher einen Datenschutzbeauftragten benannt hat. Großen Nachholbedarf gibt es auch bei der Mitarbeiterschulung. Lediglich 44 Prozent der Befragten gaben an, dass die Belegschaft in ihrem Unternehmen ausreichend zum Thema EU-DSGVO geschult ist. „Trotz erster Bußgelder ist die anfangs befürchtete breite Abmahnwelle zwar bisher ausgeblieben. Doch inzwischen haben die Aufsichtsbehörden einzelner Bundesländer wie Baden-Württemberg verschärfte Kontrollen angekündigt“, sagt Andreas Rübsam, Director Data Protection der TÜV SÜD Sec-IT.

„Die folgenden zehn Punkte decken die wichtigsten Bereiche beim Datenschutz ab“, erklärt Rübsam. Konkret sind dies: Die Schulung der eigenen Mitarbeiter, Information der Kunden, eine Datenschutzerklärung auf der Website sowie Überprüfung der Sicherheit der eigenen Website, ein Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten, regelmäßige Datensicherungen, Beachten von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung) Verträge zur Auftragsverarbeitung, Kennzeichnung von Videoüberwachung sowie das Melden von Datenpannen.

Kontakt: www.tuev-sued.de 

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