Sanierung: POS Servicegesellschaft im Eigenverwaltungsverfahren
- 07.02.2018
- Distribution
- red.
Die POS Servicegesellschaft entwickelt nun, unterstützt durch die Sanierungsberatung Buchalik Brömmekamp (Düsseldorf), einen Sanierungsplan. Ziel ist es, die POSS nach mehreren defizitären Jahren wieder ertragsfähig zu machen, die Marktpositionierung zu schärfen und die Strukturen optimal an den Marktanforderungen auszurichten. Die rund 330 Mitarbeiter der POSS sind über den Verlauf des Verfahrens informiert worden. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden pünktlich und ohne Einschränkungen weiterbezahlt. Dabei werden die ersten drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert; danach übernimmt das Unternehmen wieder die Zahlungen.
Der Geschäftsbetrieb der POSS wird während des Sanierungsverfahrens unverändert fortgeführt. Die Firmenleitung um Geschäftsführer Ralf Werner wird für die Dauer des Verfahrens um Nils Averbeck als Sanierungsgeschäftsführer erweitert. Das Potsdamer Amtsgericht bestellte die erfahrene Insolvenzrechtlerin Dr. Susanne Berner (Dr. Berner Rechtsanwälte) zur vorläufigen Sachwalterin. Für eine bessere Transparenz zwischen den Leistungsbereichen Logistik und Merchandising wurde 2011 die POS Servicegesellschaft mbH als Tochterunternehmen der Herlitz AG gegründet. Zum Juni 2017 verkaufte die Pelikan AG ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft POS Servicegesellschaft an die Werner Verwaltungs-GmbH in Ludwigsburg.
Die Einleitung des Sanierungsverfahrens sei ein Schritt in der Neuausrichtung der POSS hin zu einem mittelständischen Servicespezialisten, teilte Buchalik Brömmekamp mit. Zudem wird Willibald Hammer zum 1. April die Geschäftsleitung erweitern, er war mehr als elf Jahre bei Brauns Heitmann (Anbieter von Eierfarben, Dekorationsartikeln, Lebensmittelfarben sowie Produkten der Wäsche- und Haushaltspflege) als Direktor Vertrieb Saison.
Insolvenz in Eigenverwaltung
Das Unternehmen nutzt mit der Eigenverwaltung ein Verfahren der Insolvenzordnung, das im März 2012 in Kraft trat. Ziel des Verfahrens ist es, dass Unternehmen dauerhaft fortgeführt werden können. Die Geschäftsführung behält das Ruder in der Hand und kann die Sanierungsmaßnahmen selbstständig entwickeln und durchführen. Anstelle eines Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen.
Kontakt: www.buchalik-broemmekamp.de www.poss-merchandising.de