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Fast 90 Prozent der E-Commerce-Händler sind von Auswirkungen des Corona-Virus betroffen. (Bild: Andranik Hakobyan/iStock/GettyImages)
Fast 90 Prozent der E-Commerce-Händler sind von Auswirkungen des Corona-Virus betroffen. (Bild: Andranik Hakobyan/iStock/GettyImages)

Corona-Virus: Auch Online-Handel von Auswirkungen betroffen

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) hat sich durch eine Umfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen ein Bild über die derzeitige Lage aufgrund der Corona-Pandemie gemacht. Fast 90 Prozent der Online-Händler sind bereits jetzt davon betroffen.

Fast neun von zehn Unternehmen (88,3 Prozent) berichten, dass sie aktuell bereits direkt von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gut 50 Prozent der Unternehmen rechnen momentan mit einer temporären Schließung zumindest von einzelnen Bereichen im Jahresverlauf. Allerdings wird mit Hochdruck daran gearbeitet, Abteilungen zu separieren, um insbesondere die Logistik nicht zu gefährden. Aus diesem Grund sehen fast zwei Drittel der Unternehmen Kurzarbeitergeld und die Finanzierung von Lohnfortzahlungen bei infektionsbedingter Schließung als sehr sinnvolle Unterstützung durch Hilfsmaßnahmen des Staates. 41 Prozent der befragten Unternehmen verzeichnen schon jetzt Nachfragerückgänge, mehr als sechs von zehn erwarten diese im Jahresverlauf. Zudem geht gut jedes zweite E-Commerce-Unternehmen von Umsatz- und Ergebnisminderung durch Lieferengpässe aus.

52,4 Prozent der Unternehmen wünschen sich daher Liquiditätshilfen, insbesondere auch Steuererleichterungen bei Abschreibungen (54 Prozent) und zinsfreie Steuerstundungen (51,6 Prozent). Einen Konjunkturimpuls verspricht sich jedes zweite Unternehmen (48,4 Prozent) durch eine mögliche Abschaffung des Solidarzuschlags. Weniger Zuspruch gibt es für eine befristete Mehrwertsteuersenkung für alle (38,1 Prozent). Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh: „In dem Fall, dass der Online-Handel seiner Versorgungsaufgabe nicht mehr nachkommen kann, muss eine schnelle und unbürokratische Inanspruchnahme von Leistungen bei Kurzarbeit möglich sein. Finanzhilfen, insbesondere im Fall von Arbeitseinschränkungen, etwa durch Lohnfortzahlungen bei Quarantäne-Maßnahmen, müssen uneingeschränkt zugänglich sein. Des Weiteren sind Liquiditätshilfen, etwa durch zinsfreie Steuerstundungsmaßnahmen oder Einflussnahmen auf Banken und Bankenaufsichten im Hinblick auf Kreditlinien wünschenswert.“

Kontakt: www.bevh.org

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