BGH urteilt zu Amazon-Rezensionen: Händler haften nicht für Kundenrezensionen bei Amazon
- 25.02.2020
- E-Business
- red.
Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte gegen den Händler geklagt. Er forderte die Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund von Kundenmeinungen in den Amazon-Rezensionen. Diese schrieben den angebotenen Kinesiologie-Tapes mit Aussagen wie „schmerzlinderndes Tape“ oder „schnell lässt der Schmerz nach“ eine gesundheitsfördernde, jedoch wissenschaftlich nicht belegte, Wirkung zu. Ausschlaggebend für das Urteil zu Gunsten des Unternehmens war der Umstand, dass das Gericht in den Kundenrezensionen keine Werbung sieht. „Die Kundenbewertungen sind zwar irreführende Äußerungen Dritter, weil die behauptete Schmerzlinderung durch Kinesiologie-Tapes medizinisch nicht gesichert nachweisbar ist. Die Beklagte hat mit den Kundenbewertungen aber nicht geworben“, heißt es vom Gericht. Vielmehr handele es sich bei den Amazon-Rezensionen eindeutig um zum Angebot abgegrenzte Inhalte, mit denen der Händler nichts zu tun hat. Für den potentiellen Käufer sei ersichtlich, dass es sich bei den Rezensionen um die Meinungen von Kunden handelt, und nicht um die Aussagen des Händlers.