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Einstweilige Verfügung: Memjet erwirkt Verkaufsstopp für Large Format Printer von HP

Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung gegen HP Deutschland erlassen. Nach Ansicht der Richter verletzt ein in Large-Format-Printern von HP eingesetzter Druckkopf ein Memjet-Patent.

Bereits im August hatte Memjet vor einem kalifornischen eine Patenrechtsklage gegen HP eingereicht. Nun hat der Druckkopfspezialist hierzulange einen Etappensieg erzielt. Die einstweilige Verfügung untersagt es HP in Deutschland, die derzeit verwendete Tintenverteilerbaugruppe der HP-841-Druckköpfe, die in HP-Großformatdruckern mit „PageWide“-Technologie verwendet werden, zum Verkauf anzubieten, zu vertreiben und zu diesen Zwecken zu importieren. Infolgedessen dürfen die „PageWide XL“-Serien von HP mit dieser Baugruppe nicht mehr angeboten werden. Konkret betroffen sind die der Reihen „Page Wide XL 8000“, „XL 5000“ und „XL 4000“ sowie „XL 4500“.  

Memjet hat erhebliche Ressourcen in die Forschung und Entwicklung ihrer seitenbreiten „Waterfall"-Technologie investiert und diese Investitionen durch den Aufbau eines umfangreichen Patentportfolios geschützt. Das Landgericht befand eine Verletzung des deutschen Teils des Europäischen Patents 1 292 451 von Memjet für glaubhaft. Die Unterlassungsverfügung wurde ohne Anhörung der Gegenseite im Beschlusswege aufgrund Dringlichkeit erlassen, da HP gerade dabei ist mit diesen patentverletzenden Produkten in den deutschen Markt einzutreten. Gegen die Unterlassungsverfügung ist Widerspruch möglich.  

Auf „OfficeJet“-Modelle, die ebenfalls mit einem seitenbreiten Druckkopfes arbeiten, bezieht sich die einstweilige Verfügung offenbar nicht.  

Kontakt: www.hp.com/de, www.memjet.com 

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