Internet-Plattformen: Marktplatz-Betreiber bei Umsatzsteuer-Betrug in der Pflicht
- 04.12.2017
- E-Business
- red.
Darauf haben sich Ende der vergangenen Woche die Länder-Finanzminister bei ihrem Treffen in Berlin verständigt. Mit der Initiative will man dem um sich greifenden Umsatzsteuer-Betrug im Online-Handel einen Riegel vorschieben. Demnach sollen künftig die Marktplatz-Betreiber dafür haften, wenn Anbieter auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen. Die Haftung soll greifen, wenn die Plattform-Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können oder wenn sie vom Finanzamt auf die Verfehlung des Anbieters hingewiesen würden.
Mit der Gesetzes-Initiative wollen die Länder-Finanzminister geschätzten Steuerausfällen im hohen dreistelligen Millionen-Bereich sowie der Wettbewerbsbenachteiligung ehrlicher Händler entgegenwirken. Die neuen Gesetze sollen bereits im ersten Halbjahr 2018 wirksam werden.
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